Rechtsprechung
LAG Hamburg, 10.02.1999 - 5 Sa 95/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsintersse nach Beendigung des Vertragsverhälntnisses; Prozessökonomie im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Abgrenzung der Rechtsverhältnisse eines freien Mitarbeiters von denen eines selbständigen Gewerbetreibenden; Grad der Weisungsgebundenheit; Übertragung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 19.09.1996 - 8 Ca 570/95
- LAG Hamburg, 10.02.1999 - 5 Sa 95/96
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97
Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95
Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung
Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Sa 95/96 -.5 AZR 395/99 5 Sa 95/96.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 1999 - 5 Sa 95/96 - wird zurückgewiesen.
- LAG Köln, 23.06.2004 - 5 Ta 187/04
Promoter; Arbeitnehmer; sic - non - Full; Freistellung
Die Klägerin ist nach alle dem - ebenso wie Propagandistinnen und Propagandisten, die von einer Herstellerfirma zur Bewerbung ihrer Produkte und zum Verkauf der Produkte in Warenhäuser eingesetzt sind (vgl. insoweit LAG Hamburg vom 10.02.1999 - 5 Sa 95/96 -) - Arbeitnehmerin der Herstellerfirma und keine selbstständig Gewerbetreibende. - LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 73/04
Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung abhängige Beschäftigung oder …
Der dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamburg vom 10. Februar 1999, Az.: 5 Sa 95/96 zugrundeliegende Fall, in dem die Arbeitnehmereigenschaft einer Propagandistin bejaht worden ist, ist mit dem hier entschiedenen nicht vergleichbar.